Molzbergbad – Erlebnisbad, Freizeitbad, vielfältige Kursangebote und Sauna

Molzbergbad Betzdorf-Kirchen

Saunaordnung des Molzbergbades

  1. Allgemeines

    1. Für die Benutzung des Hallenbads und der Sauna ist die im Eingangsbereich aushängende Haus- und Badeordnung verbindlich. Für den Saunabereich gilt dazu ergänzend diese Saunaordnung.
    2. Sollte eine Bestimmung dieser Saunaordnung unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen oder des zugrunde liegenden Vertrages nicht berührt.
    3. Die Saunaordnung gilt für den allgemeinen Saunabetrieb. Bei Sonderveranstaltungen können Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Saunaordnung bedarf.
    4. Damit sich alle Saunabesucher wohlfühlen können, muss die Saunaordnung anerkannt und befolgt werden. Die Saunaordnung soll jedem Benutzer eine unbeeinträchtigte, funktionell richtige Anwendung der Sauna und einen erholsamen Aufenthalt ermöglichen. Wir bitten unsere Gäste daher, während des Besuches auf die anderen Saunagäste zu achten und Verstöße gegen die Saunaordnung dem Aufsichtspersonal zu melden.
    5. Der Saunabereich gilt als textilfreier Bereich. Die sorgfältige Körperreinigung sowie die anschließende Benutzung aller Saunakabinen und Tauchbecken, haben ohne Ausnahme unbekleidet zu erfolgen.
    6. Personen unter 16 Jahren wird der Zutritt zur Saunaanlage nur in Begleitung eines Erwachsenen gestattet.
    7. Schmuck, Uhren, Brillen und ähnliche Gegenstände sollen vor dem Saunieren abgelegt werden. Die Saunagäste werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die hohen Temperaturen in den Saunakabinen diese Gegenstände schädigen können. Es kann zu ernsten Verbrennungen auf der Haut führen. Eine Haftung für derartig entstandene Schäden ist ausgeschlossen.
  2. Aufsicht

    1. Das Aufsichtspersonal hat für die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung sowie für die Einhaltung der Saunaordnung zu sorgen. Den Anordnungen des Aufsichtspersonals ist uneingeschränkt Folge zu leisten, auch wenn dies eine Beschwerde zur Folge hat.
    2. Das Aufsichtspersonal ist befugt, Personen aus dem Saunabereich zu verweisen, die
      a) die Sicherheit, Ruhe oder Ordnung gefährden,
      b) andere Personen belästigen,
      c) trotz Ermahnung gegen die Bestimmung der Saunaordnung verstoßen, Widersetzungen ziehen Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch nach sich.
    3. Den in Ziffer 2.2. genannten Personen kann Zutritt zur Sauna teilweise oder ganz untersagt werden. Im Falle der Verweisung aus der Sauna wird das Eintrittsgeld nicht erstattet.
  3. Gesundheitliche Empfehlungen für Saunagäste

    1. Voraussetzung für den Besuch der Sauna ist die gesundheitliche Eignung. Die Benutzung der Sauna erfolgt, auch wenn sämtliche Sauna- und Baderegeln beachtet werden, stets auf eigene Gefahr. In Zweifelsfällen ist über die Verträglichkeit vorher der Arzt zu befragen, damit sich weder der Gast selbst gefährdet, noch andere Saunagäste gefährdet werden. Das Saunapersonal ist befugt, bei erkennbaren gesundheitlichen Einschränkungen des Saunagastes diesen an seinen Arzt zu verweisen bzw. in Notfällen sanitätsdienstliche Hilfe sowie einen Notarzt hinzuzuziehen.
    2. Von einem Saunabesuch ausgeschlossen sind Personen mit:
      1) Infektionskrankheiten, septischen Infekten und akuten Virusinfektionen (z.B.: Grippe),
      2) akuten entzündlichen Erkrankungen innerer Organe (z.B.: Leber, Gallenblase, Eierstöcke, u.a.),
      3) akuter und nicht ausgeheilter Lungentuberkulose,
      4) bekannten und nicht behandelten Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems, bei bekannten Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems nur nach Zustimmung des behandelnden Arztes, jedoch Vorsicht bei der Benutzung von Tauch- und Erfrischungsbecken (hier besteht die Gefahr des plötzlichen Bluthochdruckes bzw. von deutlichen Blutdruckschwankungen!)
      5) Anfallserkrankungen (z.B. Epilepsie),
      6) in den ersten 3 Monaten nach einem Schlaganfall,
      7) Venenentzündungen,
      8) schweren vegetativen nervösen Störungen mit hochgradiger Kreislauflabilität,
      9) entzündlichen Hautkrankheiten und Ekzeme,
      10) Geschlechtskrankheiten sowie
      11) schweren Nierenerkrankungen.
      Im Zweifelsfall wird empfohlen, den Arzt zu konsultieren!
  4. Sauberkeit und Hygiene

    1. Jeder Saunagast hat vor der Benutzung des gesamten Saunabereiches, insbesondere der Saunakabinen und des Tauchbeckens im Duschraum eine gründliche Körperreinigung unter Verwendung von Körperhygieneprodukten wie Seife und Shampoo vorzunehmen. Die Verwendung von Seife und Shampoo außerhalb der Duschräume ist nicht gestattet. Es empfiehlt sich, den durch das Duschwasser befeuchteten Körper vor Betreten der Saunakabine wieder abzutrocknen.
    2. Nach dem Verlassen der Saunakabine ist vor der Benutzung des Tauchbeckens der Körper durch Abduschen von Schweiß zu reinigen.
    3. Der Gebrauch von Einreibemitteln aller Art unmittelbar vor Benutzung der Saunakabinen und des Tauchbeckens ist untersagt.
  5. Verhalten im Saunabereich

    1. Die Saunagäste haben alles zu unterlassen, was der Betriebssicherheit, den guten Sitten, der Aufrechterhaltung von Sicherheit, Ruhe und Ordnung sowie dem Badegenuss aller Badegäste zuwiderläuft.
    2. Die Betätigung von Fenstern, Lüftungseinrichtungen, Ventilatoren und sonstigen technischen Anlagen hat ausschließlich durch das Aufsichtspersonal zu erfolgen. Jedes Hantieren an Einrichtungen des Bades, die nicht für die unmittelbare Benutzung durch den Saunagast vorgesehen sind, hat zu unterbleiben. Unbefugte Betätigung kann zu weit reichenden Haftpflichtansprüchen führen; eine Anzeige wegen Sachbeschädigung ist nicht ausgeschlossen.
    3. Nicht gestattet sind u.a.:
      1) das Mitbringen bzw. Wegwerfen von spitzen Gegenständen (Nagelscheren, Hornhautraspeln, Rasierer, etc.) oder sonstigen scharfen Gegenständen,
      2) der Verzehr von mitgebrachten Speisen im gesamten Saunabereich,
      3) das Ausspucken auf den Boden oder in die Becken.
    4. Es wird darauf hingewiesen, dass vor, während und nach dem Saunabesuch keine berauschenden Mittel (z.B. Alkohol, Drogen, Medikamente) einzunehmen sind.
    5. Aus hygienischen Gründen ist bei Benutzung der Liegemöglichkeit die Liegefläche mit dafür geeigneten und ausreichend großen Textilien (z.B. Bademantel, großes Badetuch) abzudecken. Ein Anspruch auf Liegen durch den Saunagast besteht nicht.
    6. Es wird gebeten, die Unterhaltung auf das erforderliche Minimum zu reduzieren – aus Rücksicht auf andere Gäste, die in der Sauna Entspannung suchen. Lärmen, Singen, Pfeifen, Musizieren und der Betrieb von mitgebrachten musikabspielenden Geräten jeglicher Art, wie z.B. Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kassettenrekorder, MP3-Player oder Handys sind nicht gestattet. Dies gilt insbesondere für die Saunakabinen sowie für sämtliche Liege- und Ruhebereiche.
  6. Verhalten in den Saunakabinen

    1. Die Benutzung der Saunakabinen ist nur mit einem ausreichend großen Liegetuch gestattet. Jede Verunreinigung der Bänke durch Schweiß oder andere Einreibemittel (z.B. Honig, Salz, u.ä.) ist zu vermeiden. Die Handtücher sind beim Verlassen der Saunakabinen mitzunehmen. Jedes Trocknen von Handtüchern oder Wäsche im Saunaraum oder auf Heizkörpern anderer Räume ist untersagt. Aus brandtechnischen Gründen dürfen auf den Saunaöfen, den aufliegenden Steinen sowie auf den Absperrungen und Verkleidungen der Saunaöfen zu keiner Zeit Gegenstände jeglicher Art abgelegt werden.
    2. Bei Benutzung der Saunakabinen hat der Badegast zu beachten, dass die hohen Temperaturen (bis zu 40 °C auf Fußbodenhöhe und bis zu 100 °C in Deckenhöhe) für diesen Raum charakteristisch und für seine Wirkungsweise unerlässlich sind. Eine Berührung des Ofens ist ebenso zu unterlassen wie das Hantieren an Thermostaten, Thermometern und anderen Einrichtungen der Saunakabinen. Die Benutzung der Notruftaste ist nur für den Ernstfall gestattet.
    3. Die einzelnen Stufen der typischerweise übereinander angeordneten Bänke sind vorsichtig zu besteigen und wieder zu verlassen. Geländer zählen nicht zu der üblichen Ausstattung von Saunakabinen abzustellen. Sitzunterlagen aus Schaumgummi, Plastik sowie Zeitungen und Druckschriften dürfen nicht mit in die Saunakabine genommen werden.
    4. Aus Gründen der eigenen Sicherheit und Ruhe, aber auch aus Rücksicht auf andere Gäste hat jeder Saunabenutzer in den Saunakabinen ruhig auf seinem Platz zu verweilen.
    5. Aufguss- und Lüftungszeiten werden ausschließlich vom Saunapersonal festgelegt. Wasser und Kräuteraufgüsse auf den Ofen werden grundsätzlich durch das Personal durchgeführt. Zwischenaufgüsse sind zu unterlassen. In Niedrigtemperatursaunen wird kein Aufguss durchgeführt.
    6. Das Mitbringen von Spirituosen oder stark riechenden Essenzen, insbesondere das Ausschütten solcher Substanzen oder gar brennbarer ätherischer Öle auf den Saunaofen ist strengstens verboten. Substanzen, wenn sie nicht in geeigneter Weise im Wasser verteilt sind, können sich im Ofen entzünden und zu Saunabränden führen.
    7. Die Saunakabinen sind nach Beendigung des Saunaganges ruhigen Schrittes wieder zu verlassen und die Türen leise zu schließen. Die Aufenthaltsdauer in den Saunakabinen richtet sich nach dem eigenen Wohlbefinden. Es wird gebeten, eine nach der Uhr kontrollierte Zeitspanne auszuharren. Es wird jedoch empfohlen, 15 Minuten pro Saunagang nicht zu überschreiten. Zur Kontrolle der Aufenthaltsdauer stehen Saunauhren in den Kabinen zur Verfügung. Übertreibungen können gesundheitliche Störungen auslösen.
  7. Verhalten im Außenbereich

    1. Es wird dringend empfohlen, im Anschluss an einen Saunagang von den Saunakabinen aus den Freiluftbereich aufzusuchen. Die Wirkung der Saunawärme auf die Körper-und Kreislaufverhältnisse verlangt, dass man im Freiluftbad mit ruhigen Schritten auf und ab geht, um den Kreislauf zu stabilisieren.
    2. Beim Atmen im Freiluftbad ist die Ausatmung zu beachten. Es sollte nicht übermäßig eingeatmet werden, weil es sonst zu Krampfanfällen kommen kann.
    3. Im Freiluftbereich ist übermäßige Lärmentwicklung zu vermeiden.
  8. Verhalten im Kalt- und Warmwasserbereich

    1. Vor Benutzung des Tauchbeckens ist der Körper von Schweiß zu reinigen. Mit Rücksicht auf die anderen Badegäste und zur Vermeidung von Unfällen darf in das Tauchbecken nicht eingesprungen werden. Ebenso ist das Planschen und Tauchen untersagt.
    2. Jeder übermäßige Wasserverbrauch muss unterbleiben. Das gleichzeitige Offenhalten mehrerer Brausen zur wechselseitigen Benutzung ist nicht gestattet.
    3. Die Benutzung des Fußwärmebeckens, die regelmäßig nach den Kaltanwendungen durchzuführen ist, dient der Erwärmung der Füße und der Kreislaufstabilisierung. Die Benutzung des Beckens zur Fußreinigung ist untersagt.

Die Haus- und Badeordnung mit Saunaordnung steht auch als Download zur Verfügung.

Bild-Link zur Facebook-Seite des Freizeitbades-Molzberg

Aktuelles

Unser Team braucht Verstärkung! Die Stellenausschreibungen finden Sie auf der Seite Stellenanzeigen.
Weiterlesen ...

 

Information für unsere Bade– und Saunagäste zum Coronavirus: Weiterlesen ...

 

Hier finden Sie die Kursübersicht 2024.

 

Freizeitbad Molzberg GmbH
Auf dem Molzberg 6
57548 Kirchen/Sieg

Tel. : 0 27 41 - 62 077
Fax: 0 27 41 - 62 078

E-Mail: info@molzbergbad.de