Molzbergbad – Erlebnisbad, Freizeitbad, vielfältige Kursangebote und Sauna

Molzbergbad Betzdorf-Kirchen

Haus- und Badeordnung des Molzbergbades

  1. Allgemeines

    1. Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in den Bädern.
    2. Die Haus- und Badeordnung ist für alle Badegäste verbindlich. Mit dem Lösen der Eintrittskarte erkennt jeder Besucher sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anforderungen an.
    3. Die Badeeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigung haftet der Badegast für den Schaden.
    4. Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.
    5. Das Rauchen im Hallenbad ist untersagt.
    6. Jede gewerbliche Tätigkeit innerhalb des Bades, dazu gehört auch die Erteilung privaten Schwimmunterrichts gegen Entgelt, ist genehmigungspflichtig.
    7. Gewerbsmäßiges Fotografieren oder Filmen, Verkauf oder Anbieten von Waren ist in den Bädern nur mit Genehmigung der Geschäftsführung zulässig.
    8. Geräte, mit denen fotografiert und/oder gefilmt werden kann, dürfen in den textilfreien Bereich nicht mitgenommen werden. Fotografieren und Filmen fremder Personen ist ohne deren Einwilligung rechtlich nicht gestattet.
  2. Öffnungszeiten und Zutritt

    1. Die Öffnungszeiten und der Einlassschluss sowie die Benutzungszeiten der Badeeinrichtungen, einschließlich der Sauna, sind durch Aushang im Eingangsbereich des Bades bekannt gegeben.
    2. Die Betriebsleitung kann die Benutzung des Bades oder Teile davon einschränken. Bei besonderen Anlässen, z.B. Spielfeste, Sport- und Gruppenveranstaltungen, kann die gesamte oder Teile der Anlage für diesen Zweck gesperrt werden.
    3. Die Badezeit innerhalb der Öffnungszeit ist, wenn nicht eine bestimmte Dauer vorgesehen ist, unbegrenzt.
    4. Von der Benutzung der Badeanlagen sind Personen mit ansteckenden Krankheiten oder offenen Wunden, sowie alle Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel (Alkohol, Drogen, usw.) stehen, ausgeschlossen.
    5. Personen mit Neigung zu Krampf- oder Ohnmachtsanfällen sowie Personen, die aufgrund einer geistigen oder körperlichen Behinderung der Hilfe oder Beaufsichtigung durch Dritte bedürfen, ist der Zutritt und Aufenthalt nur mit einer verantwortlichen, volljährigen Begleitperson gestattet.
    6. Kinder unter 7 Jahren, Blinden, Geisteskranken sowie Anfallskranken ist die Benutzung der Bäder nur zusammen mit einer Begleitperson gestattet.
    7. Der Zutritt zu den Badeanlagen ist nur mit gültigen Eintrittscoin zulässig. Der Eintrittscoin ist auf Verlangen dem Badepersonal vorzuzeigen.
  3. Benutzungsentgelte

    1. Die jeweiligen Benutzungsentgelte werden zu jedermanns Einsichtnahme im Eingangsbereich des Bäderbetriebes ausgehängt.
    2. Jeder Badegast muss im Besitz eines gültigen Eintrittscoins, für die entsprechende Leistung sein. Wird ein Badegast ohne gültigen Eintrittscoin angetroffen, sind für das Benutzen der Badeeinrichtung 10,00 € an der Kasse zu entrichten.
    3. Gelöste Eintrittscoins werden nicht zurückgenommen, Entgelte bzw. Gebühren nicht zurückgezahlt.
    4. Für verlorene Eintrittscoins wird kein Ersatz geleistet. Hiervon ausgenommen sind personenbezogene Zeitkarten. Bei Nachweis des Verlustes werden diese gegen Zahlung der Bearbeitungskosten ersetzt.
    5. Beim Verlassen des Badebetriebes erlischt die Gültigkeit eines erworbenen Eintrittscoins.
    6. Bei Preisänderungen sind noch gültige Karten gegen Zahlung des Differenzbetrages umtauschbar.
  4. Aufsicht im Bad

    1. Das Aufsichtspersonal hat für die Aufrechterhaltung der Sicherheit aller Badegäste sowie Ruhe und Ordnung im Bad zu sorgen.
    2. Den Anordnungen des Aufsichtspersonals ist unbedingt Folge zu leisten.
    3. Das Personal des Bades übt gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. Besucher, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können vorübergehend oder dauernd vom Besuch des Bades ausgeschlossen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet.
    4. Bei Veranstaltungen von Gruppen ist die für die Gruppe verantwortliche Person (Lehrpersonal, Gruppenleiter, oder ähnlich) für die Einhaltung der Badeordnung mit verantwortlich. Sofern es sich um eine Veranstaltung handelt, an deren Teilnahme andere Badegäste ausgeschlossen sind, ist die verantwortliche Person für die Einhaltung der Badeordnung allein verantwortlich.
    5. Wünsche, Anregungen und Beschwerden nimmt das Aufsichtspersonal bzw. die Betriebsleitung entgegen.
    6. Fundgegenstände sind dem Personal auszuhändigen. Wertgegenstände werden entsprechend dem Fundrecht behandelt.
  5. Verhalten im Bad

    1. Die Badegäste haben in den Badeanlagen alles zu unterlassen, was der Haus- und Badeordnung widerspricht, gegen die guten Sitten verstößt, die anderen Badegäste belästigt oder die Sicherheit und Ordnung im Bad, sowie die Reinlichkeit des Bades beeinträchtigt.
    2. Die Badeanlagen sind pfleglich zu behandeln. Beschädigungen und Verunreinigungen sind unverzüglich dem Badepersonal anzuzeigen. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verschmutzung oder Beschädigung haftet der Badegast.
    3. Bekleidung ist in den dafür vorgesehenen Garderobenschränken aufzubewahren und zu verschließen, der Schlüssel ist sicher aufzubewahren. Für verlorene Schlüssel ist ein Betrag von 15,00 € zu entrichten. Falls der Schlüssel gefunden wird, wird dieser Betrag zurückgezahlt.
    4. Vor Benutzung der Badeanlagen, ist eine gründliche Körperreinigung durchzuführen.
    5. Die Verwendung von Seife, Duschgel und Haarshampoo etc. außerhalb der Duschräume ist nicht erlaubt.
    6. Das Benutzen der Schwimm- und Badeanlagen sowie der Aufenthalt im Nassbereich der Anlage sind nur in üblicher Badekleidung (Badeanzug, Badehose, Bikini) erlaubt.
    7. Das Betreten der Barfußgänge, Duschräume und Badeanlagen mit Straßenschuhen ist nicht erlaubt.
    8. Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen oder –werfen anderer Personen in die Becken, sowie das Unterschwimmen des Sprungbereiches ist untersagt.
    9. Das Springen von Sprunganlagen und Startblöcken geschieht auf eigene Gefahr. Beim Springen ist darauf zu achten, dass der Sprungbereich frei ist und kein anderer Badegast gefährdet oder gar unnötig belästigt wird. Sprunganlagen oder Startblöcke sind jeweils nur von einer Person zu betreten. Die Freigabe zum Springen erfolgt grundsätzlich durch das Aufsichtspersonal.
    10. Das Ballspielen und Einbringen sonstiger Spielgeräte in die Schwimmerbecken, sowie das Benutzen von Schwimmflossen, Taucherbrillen (Sonderregelung) und Schnorchel ist nicht erlaubt, ausgenommen sind Schwimmbrillen.
    11. Das Benutzen von Augenschutzbrillen erfolgt auf eigene Gefahr.
    12. Nichtschwimmer dürfen die Schwimmerbecken (auch mit Schwimmhilfen) nicht benutzen./li>
    13. Bewegungsspiele und Sport sind auch ohne Sportgeräte nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen auszuüben.
    14. Bei Gewitter ist der Außenbereich unverzüglich zu verlassen.
    15. Zerbrechliche Gegenstände wie Flaschen, Gläser, usw. dürfen im Umkleide-, Sanitär- und Badebereich nicht benutzt werden. Bei Zuwiderhandlung und damit verbundenen Verletzungen oder Schäden (z. B. Entleerung eines Beckens und dessen Füllung) haftet der Verursacher.
    16. Das Rauchen ist im Gebäude nicht erlaubt. Den Badegästen ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte oder Fernsehgeräte im Bad zu benutzen.
  6. Besondere Bestimmungen

    1. Benutzung auf besondere Gefahr, Eltern haften für ihre Kinder:
      a) Benutzung der Sprunganlage
      b) Benutzung aller Spielgeräte
  7. Besondere Bestimmungen für den Saunabereich

    1. Die Benutzung der Saunaanlage ist für jeden Benutzer kostenpflichtig und erfolgt auf eigene Gefahr. Die Sauna kann nur von Personen genutzt werden, die sich aufgrund ihres allgemeinen Gesundheitszustandes dazu in der Lage fühlen. Im Zweifel ist ein Arzt zu befragen.
    2. Der gesamte Saunabereich ist Nacktbereich und daher ohne Badebekleidung zu betreten. (gesonderte Hinweise auf in der Saunaordnung)
    3. Das Mindestalter für Besucher der Sauna ist 18 Jahre.
    4. Die Liege- und Sitzgelegenheiten dürfen nur mit einer ausreichend großen Unterlage (Badetuch) benutzt werden. Das Trocknen von Handtüchern oder Wäsche im Saunaraum oder auf Heizkörpern ist mit Rücksichtnahme auf die dadurch verursachende Luftverschlechterung untersagt.
    5. Aufgüsse im Saunaraum werden grundsätzlich durch das Bade- und Saunapersonal vorgenommen. Der Gebrauch eigener Badeessenzen ist nicht erlaubt.
    6. In den Ruheräumen haben sich die Saunabenutzer so zu verhalten, dass andere Benutzer nicht belästigt oder gestört werden.
    7. Körperpflege jeglicher Art (z.B. rasieren, Haare färben, etc.) außer das Duschen ist untersagt.
    8. Das Mitbringen und Verzehren von Speisen ist in den Saunabereichen nicht gestattet.
    9. Das Reservieren der Liege- und Sitzgelegenheiten ist nicht erlaubt.
    10. Es gilt zusätzlich die Saunaordnung.
  8. Haftung

    1. Die Badegäste benutzen die Bäder einschließlich ihrer Einrichtungen auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers, die Bäder und Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten.
    2. Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet der Betreiber nicht.
    3. Für die Zerstörung, Beschädigung oder für das Abhandenkommen der in die Einrichtung eingebrachten Sachen wird nicht gehaftet.
    4. Der Betreiber oder seine Erfüllungsgehilfen haften für Personen-, Sach-oder Vermögensschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die auf den Parkplätzen des Bades abgestellten Fahrzeuge
    5. Bei Unfällen oder Schäden, die durch Verstöße gegen die Badeordnung oder gegen Anordnungen des Badepersonals verursacht werden, ist eine Haftung des Betreibers ausgeschlossen.
    6. Für Geld, Wertsachen, Tascheninhalte, Fund- und Pfandgegenstände ist jede Haftung ausgeschlossen. Dies gilt auch für die auf den Parkplätzen des Bades abgestellten Fahrzeuge.
    7. Für verlorene Kleidung und Tascheninhalte wird eine Haftung nicht übernommen.
    8. Verschlossene Garderobeschränke werden nach Schließung des Bades vom Personal geöffnet.

Die Haus- und Badeordnung mit Saunaordnung steht auch als Download zur Verfügung.

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